Sie sind viel besser ver­sichert, denn Sie geniessen den sehr gut ausgebauten Schutz gemäss Unfallver­sicherungsgesetz (UVG) – bis hin zum Lohnersatz. Ihre Frau hat bei der Krankenkasse nur Arzt- und Spitalkosten versichert – und das erst noch mit Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).


Das sind die Vorteile, wenn man die Unfallver­sicherung über den Betrieb hat:

  • Die Arzt- und Spitalkosten werden voll vergütet – ohne Selbstbehalt.
  • Wird ein Verunfallter ganz oder teilweise arbeitsunfähig geschrieben, zahlt die Unfallversicherung Tag­gelder in der Höhe von 80 Prozent des letzten Lohnes.
  • Ist der gesundheitliche Schaden von Dauer, erhalten Verunfallte eine vom Invaliditätsgrad abhängige Invalidenrente von 80 Prozent des letzten versicherten Lohnes – und zwar lebenslang.
  • Wer durch einen Unfall eine dauernde Schädigung erleidet, erhält auch eine einmalige sogenannte Integritätsentschädigung – abgestuft nach der körper­lichen Beinträchtigung. Diese Summe beträgt maximal 126 000 Franken (Stand 2012).
  • Die Unfallversicherung zahlt bei Bedarf auch eine Hilflosenentschädigung.
  • Stirbt eine versicherte Person bei einem Unfall, zahlt die Versicherung  der Witwe und den Waisen eine Rente.



Buchtipp

Der «Saldo»-Ratgeber «Unfall-Opfer: Das sind ihre Ansprüche» gibt Auskunft, was die Versicherungen nach einem Unfall zahlen und wie Betroffene zu diesem Geld kommen. Das Buch (2. Auflage, 192 Seiten, Fr. 27.–) können Sie auf www.ktipp.ch bestellen.