- Wir haben Schimmel im Badezimmer, feuchte Decken, Heizprobleme – und es passiert nichts. Was können wir tun?
Sie müssen dem Vermieter einen angemessenen Termin für die Behebung der Mängel setzen und ihm androhen, dass Sie sonst den Mietzins hinterlegen. Falls nichts geschieht, müssen Sie sich an die Schlichtungsbehörde wenden.
- Beim Einzug wurde uns ein neues Badezimmermöbel versprochen. Das alte Möbel ist defekt. Nun will man das Möbel nicht austauschen, weil der Eigentümer die Kosten nicht übernehmen will.
Der Vermieter ist zum Unterhalt verpflichtet. Verlangen Sie schriftlich die Beseitigung des Mangels mit gleichzeitiger Androhung, den Mietzins zu hinterlegen.
- Wir mussten die veraltete Schliessanlage ersetzen. Der Vermieter hat nie etwas unternommen. Können wir die Kosten zurückfordern?
Nein, das können Sie nicht. Beim nächsten Mal verlangen Sie per Einschreiben die Beseitigung des Mangels.
- In unserem Block werden die Badezimmer renoviert. Haben wir während dieser Zeit Anrecht auf eine Mietzinsreduktion? Der Vermieter sagt, diese sei im Baubudget bereits einkalkuliert, damit der Mietzins nachher nicht allzu stark erhöht werden müsse.
Sie haben trotzdem eine Mietzinsreduktion zugut.
- In unserer Überbauung wird die Umgebung neu gestaltet: Gehwegplatten neu gelegt, Treppen neu aufgebaut etc. Darf der Vermieter dafür eine Mietzinserhöhung vornehmen?
Der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, wenn er wertvermehrende Investitionen am Mietobjekt vorgenommen hat. Erneuert er nur alte Gehwegplatten und Treppen, so ist dies meines Erachtens Unterhalt und keine Wertvermehrung. Wurde aber Verschiedenes neu gemacht, wie zum Beispiel ein Spielplatz, könnte man allenfalls von einer Wertvermehrung ausgehen. Am besten suchen Sie die Rechtsberatung auf, sobald Sie die Mietzinserhöhung erhalten haben. Wichtig ist, die 30-tägige Frist einzuhalten.
- Muss man bei einer frisch renovierten Wohnung die Installation des Telefonanschlusses selber zahlen, oder ist dies Sache des Vermieters?
Ein Telefonanschluss gehört zum uneingeschränkten Gebrauch einer Wohnung. Fehlt er, können Sie den Vermieter auffordern, den Anschluss einzurichten. Es sei denn, Sie hätten in Ihrem Mietvertrag explizit darauf verzichtet oder ein Objekt in Rohbaumiete gemietet.