Hilft ein Gespräch nicht weiter, schreiben Sie Ihrem Vermieter am besten einen Brief. Schildern Sie darin die Ruhestörungen und fordern Sie den Vermieter auf, Abhilfe zu schaffen. Dazu ist er verpflichtet.

Übermässigen Lärm über einen längeren Zeitraum müssen Sie sich nicht gefallen lassen.

«Normale» Geräusche im Rahmen des Alltäglichen müssen Sie hingegen tolerieren. Dazu gehört auch der Lärm spielender Kinder, solange er sich zeitlich in Grenzen hält. Gerade von Kindern kann man nicht erwarten, dass sie immer ruhig und artig sind.

Was jedoch über den ­gewöhnlichen Alltagslärm hinausgeht, müssen Sie nicht akzeptieren. Insbesondere ist die Nacht­ruhe zu respektieren. In den meisten Hausordnungen steht, sie gelte von 22 bis 7 Uhr.

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie übermässigen Lärm gemeldet haben, können Sie von Ihrem ­Vermieter eine Mietzins­reduktion verlangen.    


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