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Haben Sie bei Ihrer Grundversicherung nur die obligatorische Franchise von 230 Franken und sind Sie auch keinem HMO- oder Hausarztmodell angeschlossen? In diesem Fall können Sie die Grundversicherung auch Mitte Jahr wechseln. Dazu muss Ihr Kündigungsbrief bis am 31. März bei Ihrer jetzigen Kasse eingetroffen sein.
Versicherte mit freiwillig erhöhter Wahlfranchise in der Grundversicherung können erst wieder auf Ende Jahr kündigen. Das Gleiche gilt für die meisten Zusatzversi...
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