Wechsel der Krankenkasse Mitte Jahr
Inhalt
K-Tipp 7/2000
05.04.2000
Zweimal Franchise zahlen?
Ich habe im März meine Grundversicherung bei der Krankenkasse auf den 30. Juni gekündigt und werde mir eine neue Kasse suchen. Meine Franchise beträgt 230 Franken.
Weil ich seit Anfang Jahr in ärztlicher Behandlung bin, habe ich schon jetzt meine gesamte Franchise von 230 Franken bezahlt.
Darf mir die neue Kasse für die zweite Hälfte des Jahres nochmals den vollen Betrag für die ordentliche Franchise abziehen?
Nein. Ihre Franch...
Zweimal Franchise zahlen?
Ich habe im März meine Grundversicherung bei der Krankenkasse auf den 30. Juni gekündigt und werde mir eine neue Kasse suchen. Meine Franchise beträgt 230 Franken.
Weil ich seit Anfang Jahr in ärztlicher Behandlung bin, habe ich schon jetzt meine gesamte Franchise von 230 Franken bezahlt.
Darf mir die neue Kasse für die zweite Hälfte des Jahres nochmals den vollen Betrag für die ordentliche Franchise abziehen?
Nein. Ihre Franchise müssen alle Krankenversicherten pro Jahr grundsätzlich nur einmal zahlen. Das gilt auch für Versicherte mit der ordentlichen Franchise von 230 Franken; Versicherte mit höheren Wahlfranchisen können die Kasse während des Jahres nicht wechseln. Ihre neue Krankenkasse muss also den bereits bezahlten Teil der Franchise (und den 10-prozentigen Selbstbehalt, aber maximal 600 Franken) berücksichtigen.
Beispiel: Wer bei der bisherigen Kasse in diesem Jahr bereits 200 Franken Franchise bezahlt hat, muss beim neuen Versicherer bis Ende Jahr nur noch 30 Franken selber beisteuern.
Achtung: Die neue Kasse wird von Ihnen den Nachweis verlangen, dass Sie einen Teil der Franchise und des Selbstbehaltes bereits bezahlt haben. Es lohnt sich daher, die bisherigen Abrechnungen sorgfältig aufzubewahren.
Tipp: Bitten Sie Ihre bisherige Kasse, der neuen Kasse mitzuteilen, dass Sie bereits Franchise bezahlt haben, falls Sie in der ersten Hälfte des Jahres zum Arzt gegangen sind. Die Kassen haben dafür ein eigenes Formular zur Verfügung, welches sich allerdings in der Branche nicht durchgesetzt hat.
Übrigens: Wer beispielsweise erst im September in die Kasse eintritt, wie das bei Neugeborenen oder Zuzügern der Fall sein kann, muss für den Rest des Jahres die ganze Franchise zahlen.