Nein. Wer die Grundversicherung wechseln will, muss vorher nicht unbedingt eine Offerte einholen. Denn Sie können sich auch direkt schriftlich und eingeschrieben anmelden.

Der Grund: Im Oktober und November sind die Angestellten der Krankenkassen oft überlastet – sie nehmen die Telefone nicht mehr ab oder haben nicht genug Kapazitäten, um Offerten zu erstellen. Es kommt auch vor, dass Offertanfragen von älteren Interessenten mit Absicht «vergessen» werden.

Dagegen gibt es ein sicheres Mittel: die schriftliche Anmeldung für die Grundversicherung. So gehen Sie vor:

1. Finden Sie heraus, welche Kasse die obligatorische Grundversicherung an Ihrem Wohnort im Jahr 2008 günstig anbietet. Dazu finden Sie Tipps im Kasten rechts.
2. Kündigen Sie die Grundversicherung bei Ihrer jetzigen Kasse eingeschrieben. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei der Kasse eingetroffen sein. Sie können auch kündigen, falls die Prämie nicht steigt. Die Anmeldung für die neue Kasse hingegen können Sie auch noch im Dezember abschicken. Sie haben also genug Zeit, um Ihre Wahl zu treffen.
3. Melden Sie sich schriftlich und eingeschrieben bei der Krankenkasse Ihrer Wahl für das Jahr 2008 an (Versicherungsbeginn 1. Januar 2008). Benutzen Sie als Vorlage den Musterbrief auf dieser Seite.

Falls Sie so vorgehen, darf Ihnen die neue Kasse die Aufnahme in die Grundversicherung nicht verweigern – auch wenn Sie nie eine Offerte verlangt bzw. erhalten haben. Alle an Ihrem Wohnort tätigen Kassen müssen Sie in die Grundversicherung aufnehmen.


Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch:

  • Sie können die Grundversicherung auch wechseln, wenn Sie jetzt eine Wahlfranchise haben oder ein Sparmodell mit HMO- oder Hausarztversicherung. Falls Sie die HMO- bzw. Hausarztversicherung bei der neuen Kasse weiterführen möchten, können Sie dies auf dem Anmeldebrief so vermerken (falls die neue Kasse dieses Sparmodell überhaupt führt).
  • Bei der Aufnahme in die Grundversicherung dürfen die Krankenkassen keinerlei Fragen zur Gesundheit stellen.
  • Auch ältere Menschen, Schwangere und Kranke können die obligatorische Grundversicherung problemlos wechseln. Der Gesundheitszustand spielt keine Rolle.
  • Kinder müssen nicht bei der Krankenkasse ihrer Eltern versichert sein.
  • Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen freischaffende Krankenkassen-Vermittler Angebote machen. Solche Makler empfehlen in der Regel nur Krankenkassen, die ihnen für Neukunden eine Provision zahlen – und das sind nicht unbedingt die günstigsten.

 

Mehr infos über Prämien

So können Sie sich über die neuen Prämien der Grundversicherung
orientieren.

  • Aus den Tabellen auf Seite 22 und im letzten K-Tipp ersehen Sie, welche Kassen in der Grundversicherung am günstigsten sind.
  • Sie können den Talon auf Seite 24 benützen: Das VZ Vermögenszentrum zeigt Ihnen in einem persönlichen Prämienvergleich die günstigsten drei Kassen an Ihrem Wohnort sowie die Prämien der 15 grössten Kassen – mit allen Franchisenstufen und der Prämienersparnis, wenn Sie den Unfall ausschliessen. Sie erhalten dazu ein Infopaket mit Musterbriefen sowie eine 35-seitige Broschüre – auch zu Zusatzversicherungen.
  • Beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhalten Sie kostenlos eine Prämienübersicht mit allen Details. Sie enthält die genehmigten Prämien der Grundversicherung für alle Franchisenstufen sowie für HMO-, Hausarzt- und weitere Versicherungsmodelle von allen im jeweiligen Kanton tätigen Kassen.

    Schicken Sie für die Bestellung eine an Sie selber adressierte Selbstklebe-Etikette (bitte keine Couverts einschicken) mit Angabe des gewünschten Kantons an: Bundesamt für Gesundheit, Prämien-Service, 3003 Bern. Bestell-Hotline: Tel. 031 324 88 01, Fax 031 324 88 00. E-Mail: bag.praemienservice@bag.admin.ch.
  • Auch im Internet können Sie Ihre individuellen Prämien 2008 in Erfahrung bringen: