Haben Angeschuldigte in Strafverfahren kein Geld für einen eigenen Anwalt, so erhalten sie vom Staat einen kostenlosen amtlichen Verteidiger zugewiesen – ab einer gewissen Schwere des Delikts. Sind Angeschuldigte mit der Arbeit des Anwalts aber nicht einverstanden, so ­können Sie nur in Einzelfällen einen anderen Verteidiger beantragen – etwa dann, wenn der Verteidiger seine Pflichten erheblich vernachlässigt.

In einem konkreten Fall wurde der Anwaltswechsel verweigert, obwohl der Angeschuldigte unzufrieden war und angab, er fühle sich von seiner Verteidigerin nicht verstanden und habe kein Vertrauen in ihre Strategie.   

Bundesgericht, Urteil 1B_639/2011 vom 8. 2. 2012