Ja. Laut Arbeitsvertrag haben Sie im ersten Dienstjahr eine Kündigungsfrist von einem Monat. Diese Frist gilt bei Ihnen, denn Sie haben die Kündigung am 30. April erhalten. Wenn also ein Arbeitnehmer die Kündigung vor Ablauf des ersten Dienstjahres erhält - und sei es am letzten Tag -, gilt die für das erste Jahr vereinbarte Kündigungsfrist. Dass das Ende der Kündigungsfrist ins zweite Dienstjahr fällt, ändert daran nichts; Ihr Arbeitsverhältnis endet daher bereits Ende Mai.
Auch während der Probezeit gilt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis noch am letzten Tag der Probezeit mit der kurzen Kündigungsfrist - meist beträgt sie sieben Tage - kündigen.
(ch)
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