Ihre Tochter bekommt automatisch den von Ihnen und Ihrem Partner bei der Heirat gemeinsam bestimmten Familiennamen. Wählen Sie also Ihren Namen – Bürgi – als Familiennamen, ändert sich nichts. Entscheiden Sie sich aber für den Nachnamen Ihres Partners – Weber –, erhält Ihre Tochter durch die Heirat automatisch einen neuen Nachnamen. Sie heisst dann Weber.

Übrigens: Diese automatische Namensänderung tritt unabhängig vom Alter des Kindes ein. Das kann dann nachteilig oder mühsam sein, wenn das Kind bereits mündig ist oder sogar schon eine eigene Familie hat.

In einem solchen Fall kann das Kind bei der zuständigen Behörde eine Namensänderung beantragen, um den ursprünglichen Namen beibehalten zu können.