Eine Frau, die in der Schweiz wohnt, hat einen Mann, der sich hier abgemeldet hat und auf dem Meer segelt. Dort besucht sie ihn regelmässig. Frage: Dürfen die Steuerbehörden Einkommen und Vermögen des Mannes mitberücksichtigen? Ja, sagt das Bundesgericht, die Einkommen von Mann und Frau werden – wie bei gemeinsamem Wohnsitz in der Schweiz – zusammengerechnet. Solange der Mann im Ausland keinen Wohnsitz hat, bleibt der ­steuerliche Wohnsitz in der Schweiz. 

Bundesgericht, Urteil 2C_614/2011 vom 4. 5. 2012