Die meisten Kantonalbanken senken den Hypothekarzins per 1. November auf 3,75 Prozent. Viele Mieterinnen und Mieter haben deshalb auf den nächsten Kündigungstermin eine Mietzinssenkung zugut.



Vermieter sind gesetzlich jedoch nicht verpflichtet, den tieferen Hypothekarzins von sich aus weiterzugeben. Deshalb müssen ihn die Mieter gegebenenfalls schriftlich einfordern.



Wer einen monatlich kündbaren Vertrag hat und eine Senkung auf den frühestmöglichen Termin - d...