Wenn Bello ins Auto rennt
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K-Tipp 5/2002
06.03.2002
Verkehrsunfälle mit Tieren: Schäden am Auto sind häufig nur durch Vollkasko gedeckt
12 000 Unfälle mit Tieren zählen die Versicherungen jedes Jahr. Für den Schaden aufkommen müssen jedoch häufig Tierhalter und Autofahrer.
Markus Kellenberger mkellenberger@ktipp.ch
René Jaquet aus Birsfelden BL führte am frühen Neujahrsmorgen seine 18 Monate alte Hündin Diba im Wald spazieren. Mit dabei war eine Bekannte mit ihrem halbwüchsigen Rüden. Die...
Verkehrsunfälle mit Tieren: Schäden am Auto sind häufig nur durch Vollkasko gedeckt
12 000 Unfälle mit Tieren zählen die Versicherungen jedes Jahr. Für den Schaden aufkommen müssen jedoch häufig Tierhalter und Autofahrer.
Markus Kellenberger mkellenberger@ktipp.ch
René Jaquet aus Birsfelden BL führte am frühen Neujahrsmorgen seine 18 Monate alte Hündin Diba im Wald spazieren. Mit dabei war eine Bekannte mit ihrem halbwüchsigen Rüden. Die nicht angeleinten Hunde spielten ausgelassen - und rissen in Richtung Hauptstrasse aus. Dort näherte sich ein Car.
«Beide Hunde rannten dem Wagen direkt in die Seite», erzählt Jaquet. «Es gab einen Riesenknall.» Zum Glück nicht mehr. Die zwei Labradore kamen mit ein paar gebrochenen Knochen und einem gespaltenen Zahn glimpflich davon. Der Car wurde nicht beschädigt.
Die Tierarztrechnung für Diba beläuft sich auf 1800 Franken. Ein Drittel davon zahlt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Carunternehmens. Darob ist Jaquet froh, denn «schliesslich geschah der Unfall nicht zuletzt wegen unserer Fahrlässigkeit».
Die Motorfahrzeug-Versicherer zählen jährlich rund 12 000 Unfälle mit Tieren. Ohne Beule im Blech werden aber viele Unfälle nicht gemeldet - den «Schaden» trägt allein das Tier.
«Innere Verletzungen und Knochenbrüche sind nach Zusammenstössen die häufigsten Folgen», sagt Hugo Schmöckel, Chirurg am Tierspital Bern. Er wird täglich mit bis zu drei Verkehrsopfern konfrontiert. Den meisten davon kann der Veterinär helfen.
«Auffallend häufig betroffen sind junge Hunde und unkastrierte Katzen», sagt Schmöckel. «Hunde müssen wie Kinder an den Verkehr gewöhnt werden», rät er. Bei rammligen Katern und rolligen Katzen hingegen nützt Erziehung nichts.
Die Labrador-Dame Diba hat sich vom Unfall mittlerweile erholt. Sie tollt wieder fröhlich herum. Allerdings behält sie René Jaquet nun häufiger an der Leine. Und: Er hat angesichts der hohen Tierarztrechnung jetzt auch eine Unfallversicherung für seinen Liebling abgeschlossen - für rund 90 Franken im Jahr.
Erste Hilfe
Befolgen Sie nach einem Unfall diese Punkte:
- Stoppen Sie starke Blutungen.
- Decken Sie grosse Wunden und offene Knochenbrüche ab.
- Benachrichtigen Sie die Polizei.
- Falls Sie das Tier selber zum Tierarzt bringen: Schieben Sie eine flache Unterlage unter den Körper und heben Sie das Tier darauf ins Auto.
- Vorsicht: Verletzte Tiere beissen in ihrer Panik oft sogar den Besitzer.
Hundehalter werden oft wegen mangelhafter Beaufsichtigung zur Kasse gebeten
Experten der Winterthur-Versicherung haben vier Unfallszenarien mit Tieren sowie deren mögliche Versicherungsfolgen für K-Tipp-Leser zusammengestellt.
Fall 1: Ein Hund reisst sich von der Leine los und rennt vor Ihr Auto. Sie können ausweichen, rammen aber einen Gartenzaun.
Versicherungsfolge: Die Motorfahrzeug-Haftpflicht (MFH) zahlt den Schaden am Zaun, nimmt aber wegen mangelhafter Beaufsichtigung Regress auf den Hundehalter respektive dessen Privathaftpflicht. Diese muss Ihrer MFH rund ein Drittel der Schadensumme zurückzahlen. Der Schaden am eigenen Fahrzeug ist nur gedeckt, wenn Sie vollkaskoversichert sind.
Fall 2: Ein Hund reisst sich von der Leine los und rennt vor Ihr Auto. Sie können nicht ausweichen und prallen in das Tier.
Versicherungsfolge: Ihre Versicherung geht von mangelhafter Beaufsichtigung des Hundes aus und übernimmt höchstens zwei Drittel der Schadenkosten für den Hund. Ein Schaden am Fahrzeug ist über die Teilkasko gedeckt. Vom Tierhalter können Sie rund ein Drittel Schadenersatz fordern, wenn zum Beispiel keine Teilkasko besteht.
Fall 3: Eine Katze oder ein Wildtier rennt vor Ihr Auto. Sie weichen aus und beschädigen Ihren Wagen beim Zusammenprall mit einem Baum.
Versicherungsfolge: Nur die Vollkasko zahlt den Schaden am Auto.
Fall 4: Eine Katze oder ein Wildtier rennt vor Ihr Auto. Trotz eines Ausweichmanövers prallen Sie erst in das Tier und dann in einen Baum.
Versicherungsfolge: Den Schaden am Auto zahlt die Teilkasko-Versicherung, sofern sich beweisen lässt, dass Sie das Tier anfuhren.