Ein Mann kämpft vor dem Thurgauer Verwaltungsgericht um eine Unfallrente von der ­Basler Versicherung. Dabei stellte er fest: Die Versicherung lässt sich von einem Anwalt ­vertreten, der am gleichen Gericht auch als ­Ersatzrichter amtet. Nun verlangt der Mann mit einem sogenannten Ausstandsbegehren, dass sein Fall von einem neutral besetzten Gericht behandelt wird. Das bestehende Richter­gremium sei befangen und nicht neutral, argumentierte er, und darum könne er kein faires Verfahren erwarten. Doch das Thurgauer Verwaltungsgericht lehnte sein Begehren ab.

Falsch, sagt das Bundesgericht, das Gericht durfte in dieser Sache nicht selber entscheiden. Das Ausstandsbegehren ist nicht unbegründet und muss nun von einem Ersatzgericht ent­schieden werden.   

Bundesgericht, Urteil 8C_557/2011 vom 1. 2. 2012