Eine Scheunenbesitzer traf auf eine Frau, die sich ohne Erlaubnis in seiner Scheune aufhielt; sie beging also Hausfriedensbruch. Deshalb hielt der Mann die Frau 20 Minuten lang fest, bis die Polizei eintraf.

Dieses Festhalten ist eine strafbare Nötigung, sagt das Bundesgericht. Denn der Mann kannte die Personalien der Frau, und es gab zwei Zeugen, die sie gesehen hatten.

Das Gleiche gilt im Strassenverkehr. Passanten dürfen Verkehrssünder nicht eigenmächtig ergreifen und der Polizei übergeben. Vielmehr genügt es, die Autonummer zu notieren und den Lenker zu beschreiben.


Bundesgericht, Urteil 6B_14/2011 vom 12. 7. 2011