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K-Tipp 10/2007
23.05.2007
Ja. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Ihr Arbeitgeber ist aber nicht die Schreinerei, sondern das Temporärbüro.
Bei Temporärarbeit liegt nämlich ein Dreiecksverhältnis vor: Zwischen Ihnen und der Temporär?rma besteht ein Arbeitsvertrag, zwischen dem Temporärbüro und der Einsatz?rma besteht ein sogenannter Verleihvertrag. Ihr Arbeitgeber im rechtlichen Sinn ist also nicht die Schreinerei, sondern die Temporär?rma.
(bw)
Bei Temporärarbeit liegt nämlich ein Dreiecksverhältnis vor: Zwischen Ihnen und der Temporär?rma besteht ein Arbeitsvertrag, zwischen dem Temporärbüro und der Einsatz?rma besteht ein sogenannter Verleihvertrag. Ihr Arbeitgeber im rechtlichen Sinn ist also nicht die Schreinerei, sondern die Temporär?rma.
(bw)
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