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K-Tipp 18/2003
29.10.2003
Ein Firmenchef focht einen Inseratevertrag an, weil er bei der Unterzeichnung getäuscht worden war - mit Erfolg.
Das ziehe ich durch», sagte sich Erwin Brenner aus Tägerwilen TG. Er hatte einen Vertrag unterschrieben, fühlte sich aber hintergangen.
Konkret: Im Oktober 2002 besuchte ihn eine Vertreterin der Firma PMV Public Media und offerierte ihm für 200 Franken einen Eintrag auf der Internetseite «www. der-baumarkt.ch». Das Angebot gelte bis Ende Jahr.
Ein Firmenchef focht einen Inseratevertrag an, weil er bei der Unterzeichnung getäuscht worden war - mit Erfolg.
Das ziehe ich durch», sagte sich Erwin Brenner aus Tägerwilen TG. Er hatte einen Vertrag unterschrieben, fühlte sich aber hintergangen.
Konkret: Im Oktober 2002 besuchte ihn eine Vertreterin der Firma PMV Public Media und offerierte ihm für 200 Franken einen Eintrag auf der Internetseite «www. der-baumarkt.ch». Das Angebot gelte bis Ende Jahr.
Als die Vertreterin unter der Rubrik «Basispreis 2003» 1880 Franken einsetzte, sagte sie dem Kunden, der Betrag sei unverbindlich und gelte nur für den Fall, dass er den Vertrag später fortsetzen wolle. Brenner unterschrieb - doch dann stellte sich die PMV auf den Standpunkt, damit sei ein gültiger Vertrag für drei Jahre abgeschlossen worden. Dies ergebe sich aus dem Kleingedruckten.
Weil die PMV Brenner betrieb, landete der Fall vor dem Thurgauer Obergericht - und diesem erschienen Brenners Angaben glaubhaft: Der Vertrag sei ungültig, entschieden die Richter. Die Vertreterin habe Brenner fälschlicherweise im Glauben gelassen, der Vertrag sei nur bis Ende 2002 für 200 Franken abgeschlossen worden; er sei also unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommen.
Das Kleingedruckte war eine Zumutung
Mehr noch: Die PMV kann sich gemäss Gericht gar nicht auf das Kleingedruckte berufen, weil es «kaum lesbar» sei: Die Schrift hebe sich kaum vom Papier ab, weil sie hellgrau gedruckt sei - und deswegen sei es für die Bedachungsfirma «nicht zumutbar» gewesen, davon Kenntnis zu nehmen.
Fazit: Wer glaubhaft machen kann, dass er von aggressiven Inserateverkäufern über den Tisch gezogen wurde, sollte sich wehren.
Die PMV sagt dazu, ihr Kleingedrucktes sei normalerweise gut leserlich - doch im konkreten Fall sei in der Druckerei ein Fehler passiert. Und: PMV-Verkäufer hätten die Anweisung, mit dem Kunden die wichtigsten Bestimmungen des Kleingedruckten zu besprechen.
«Das Kleingedruckte wurde mit mir nicht besprochen», entgegnet Erwin Brenner. Seine Aussage deckt sich mit dem, was das Konsumentenmagazin Saldo im Februar 2001 berichtete. Ein PMV-Vertreter sagte damals, es sei «Geschäftspolitik» gewesen, «die Kunden nicht auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen» hinzuweisen.
(em)