Arbeitnehmerinnen, die eine Mutterschaftsentschädigung der Erwerbsersatzordnung (EO) erhalten, sind auch während des Mutterschaftsurlaubs obligatorisch unfallversichert. Verunfallen Sie, erhalten Sie weiterhin Mutterschaftstaggelder.

Sind Sie nach dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub wegen des Unfalls noch immer arbeitsun­fähig, kommt die Unfallversicherung Ihres Betriebes zum Zug: Sie erhalten dann ab dem ersten Tag nach Ende des Mutterschaftsurlaubes Taggelder der Unfallversicherung.

Die Heilungskosten sowie allfällige Integritätsentschädigungen oder spätere IV-Renten gehen immer zu Lasten der Unfallversicherung. Müssen Sie also im bezahlten Mutterschaftsurlaub zum Arzt oder ins Spital, zahlt die Unfallversicherung. Daher gilt auch während des Mutterschaftsurlaubs: Den Unfall dem Arbeitgeber so schnell wie möglich melden, damit dieser die Unfallversicherung informieren kann.

Die Prämie für die Unfallversicherung müssen Sie im Mutterschaftsurlaub nicht zahlen. Nur falls der Arbeitgeber während des Mutterschafts­urlaubs einen Lohn zahlt, der höher ist als die Mutterschaftsentschädigung (aktuell also mehr als 196 Franken pro Tag), sind auf der Differenz Prämien zu entrichten.  


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