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Nein, der Beizer darf keinen Zuschlag verlangen. Auf Ihrem Gutschein steht weder ein Verfalldatum noch eine Preisangabe. Sie haben deshalb Anrecht auf eine Tasse Kaffee - unabhängig von Aufschlägen im Restaurant und somit auch unabhängig vom aktuellen Preis.
Der Gutschein ist also auch nach der Preiserhöhung für die Tasse Kaffee noch gültig.
(ge)
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