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Die Firma Biomed AG vertreibt ein Produkt der Nahrungsergänzung mit der Behauptung, damit könne man den «Hunger auf Süsses ohne Süsses» stillen. Es enthält im Wesentlichen Zink, Mangan und Chrom.
Diese Werbung ist unzulässig, denn sie verspricht eine Wirkung, die nicht bewiesen ist. Das Bundesamt für Gesundheit war zum Schluss gekommen, bei «normalen» Personen bringe das Produkt kaum einen zusätzlichen Nutzen. Zudem erwecke die Werbung den Eindruck, das Produkt wirke w...
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