Wettbewerbskommissionmüsste eigentlich eingreifen
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K-Tipp 4/2000
23.02.2000
Der Kassensturz macht penetrant Werbung für Saldo und boykottiert den K-Tip.
Die Wettbewerbskommission hat eine Vorabklärung gegen die marktmächtige SRG eingeleitet. Doch wahrscheinlich darf der Kassensturz die Zeitschrift Saldo weiterhin krass bevorteilen.
Praktisch in jeder Sendung macht die Konsumenten-Sendung Kassensturz Werbung für das Partner-Magazin Saldo. Dagegen verschweigt der Kassensturz systematisch Test-Resultate und Storys des K-Tip. Aus diesem Gru...
Der Kassensturz macht penetrant Werbung für Saldo und boykottiert den K-Tip.
Die Wettbewerbskommission hat eine Vorabklärung gegen die marktmächtige SRG eingeleitet. Doch wahrscheinlich darf der Kassensturz die Zeitschrift Saldo weiterhin krass bevorteilen.
Praktisch in jeder Sendung macht die Konsumenten-Sendung Kassensturz Werbung für das Partner-Magazin Saldo. Dagegen verschweigt der Kassensturz systematisch Test-Resultate und Storys des K-Tip. Aus diesem Grund hatte die K-Tip-Herausgeberin bei der Wettbewerbskommission eine Anzeige erstattet.
Die oberste Wettbewerbsbehörde hat reagiert und eine Vorabklärung eingeleitet. Laut K-Tip-Anwalt und Medienspezialist Urs Saxer ist das "penetrante Hervorheben von Saldo unverhältnismässig und nicht zu rechtfertigen".
Eine Begründung von Urs Saxer: "Die Schleichwerbung des Kassensturz verletzt die SRG-Pflicht zur Trennung zwischen Werbung und Programm." Deshalb haben Urs P. Gasche und zwanzig Mitunterzeichner in Form einer Popularbeschwerde zudem die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) angerufen.
Engagement sollte nachaussen transparent sein
"Wir haben grundsätzlich nichts dagegen, wenn die SRG mit einzelnen Printmedien zusammenarbeitet", erklärt Urs P. Gasche, Mitherausgeber des K-Tip. Nur müsse ein solches Engagement der marktbeherrschenden SRG "für die Öffentlichkeit transparent sein und nach fairen Spielregeln erfolgen".
Von der Wettbewerbskommission erwartet Gasche nicht allzu viel: "Unser Kartellgesetz ist immer noch schwach. Und die Wettbewerbskommission hat die staatserhaltende SRG noch nie zurückgepfiffen."
Urs P. Gasche war der Erste, welcher den Medienverbund zwischen TV-Informationssendungen und Zeitungen in die Tat umgesetzt hat. Er hatte zusammen mit Hans Räz die Idee und das Konzept für den K-Tip entwickelt. Von Anfang an hatte sich Gasche dafür eingesetzt, dass solche für die SRG heiklen Zusammenarbeits-Verträge transparent und öffentlich zugänglich sein sollten und dass sich die SRG an klare Spielregeln hält.
Die SRG hat diese Forderung stets abgelehnt mit dem Argument, auch sie wolle von der Handels- und Gewerbefreiheit profitieren.
Während der Zusammenarbeit zwischen dem K-Tip und SF DRS von 1991 bis 1996 boykottierte der Kassensturz keine andern Konsumenten-Zeitschriften und berichtete zum Beispiel über Tests des "Prüf mit" ebenso häufig wie vor der Lancierung des K-Tip.
Anders der Kassensturz heute: Er verschweigt Tests und Informationen aus dem K-Tip systematisch.
Werbung für Grossverlage mit TV-Gebührengeld
Eine ähnlich intransparente Zusammenarbeit wie heute mit der Zeitschrift Saldo pflegt die SRG schon seit längerem mit dem Beobachter (siehe Kasten) und dem Grossverlag Ringier.
So finanziert die SRG mit rund zwölf Millionen Franken Gebührengeldern das auf SF 2 ausgestrahlte Presse-TV. Dieses gehört einigen Grossverlagen und schlägt kräftig die Werbetrommel für deren Zeitschriften wie NZZ, Cash, Gesundheit Sprechstunde und wiederum den Beobachter.
"Am Beispiel der Kassensturz-Werbung für Saldo sollen die Wettbewerbskommission und die UBI abklären, ob die SRG bestimmte Spielregeln einhalten muss", sagt Gasche.
Aufgrund bisheriger Entscheide befürchtet er allerdings, dass beide Gremien ihre Augen davor verschliessen, dass es sich um ein marktmächtiges und gebührenfinanziertes Unternehmen handelt.
Kasten: Undurchsichtige Zusammenarbeit
Geheimvertrag des Beobachters
Auch Chefredaktor Ivo Bachmann von der Zeitschrift Beobachter ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit der marktmächtigen SRGmit einzelnen Printmedien "transparent und nach einheitlichen Spielregeln" erfolgen muss. Laut Bachmann "liegt es aber an der SRG, für die nötige Transparenz und Fairness zu sorgen".
Der Beobachter selber hat nicht für Transparenz gesorgt. Er hat seine Zusammenarbeit mit der Fernseh-Sendung "Quer" nach eigenen Angaben einer Geheimhaltungsklausel unterstellt.
Der Beobachter zahle der SRG für deren Beobachter-Werbung nichts, stelle jedoch der "Quer"-Redaktion eine ständige Redaktorin und eine Doppelseite im B