Bei Haustürgeschäften gilt: Klingelt ein Verkäufer an der Tür und lässt man sich zu einem Vertragsabschluss überreden, kann man das innert sieben Tagen rückgängig machen. Dieses Widerrufsrecht für Verträge gilt aber ausgerechnet nicht für Versicherungsvertreter – der Gesetzgeber hat dies auf Verlangen der Versicherungen so vorgesehen.





Versicherungen sind im Vorteil



Kommt hinzu: Wenn ein K...