Inhalt
01.11.2011
Bei Haustürgeschäften gilt: Klingelt ein Verkäufer an der Tür und lässt man sich zu einem Vertragsabschluss überreden, kann man das innert sieben Tagen rückgängig machen. Dieses Widerrufsrecht für Verträge gilt aber ausgerechnet nicht für Versicherungsvertreter – der Gesetzgeber hat dies auf Verlangen der Versicherungen so vorgesehen.
Versicherungen sind im Vorteil
Kommt hinzu: Wenn ein K...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken