Ein Darlehen kann auf ­unterschiedliche Weise abgesichert werden – zum Beispiel durch eine Bürgschaft oder durch einen Schuldbrief. Beides sind jedoch sehr komplizierte und aufwendige Methoden, die zudem noch Geld kosten.

Ein gangbarer und ­vernünftiger Weg ist das Faustpfand. Verlangen Sie von Ihrem Bekannten ­einen Wertgegenstand – zum Beispiel einen teuren Teppich, ein Möbelstück, Schmuck oder allenfalls ein Auto. Falls die Rückzahlung des Dar­lehens ausbleiben sollte, können Sie das Faustpfand via Be­treibungsamt versilbern lassen.


Zwei wichtige Punkte dazu:

  • Das Faustpfandrecht an einem Gegenstand ist nur gültig errichtet, wenn dieser dem Geldgeber auch ausgehändigt worden ist.
  • Machen Sie unbedingt einen schriftlichen Dar­lehensvertrag, der alle wichtigen Punkte enthält: Betrag, Zinssatz, Zins­termin, Laufzeit, Rück­zahlungsmodus, Kündigungsfristen und allfällige Sicherheiten.


Einen Muster-Darlehensvertrag finden Sie unter www.ktipp.ch.