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15.10.2012
Ein Darlehen kann auf unterschiedliche Weise abgesichert werden – zum Beispiel durch eine Bürgschaft oder durch einen Schuldbrief. Beides sind jedoch sehr komplizierte und aufwendige Methoden, die zudem noch Geld kosten.
Ein gangbarer und vernünftiger Weg ist das Faustpfand. Verlangen Sie von Ihrem Bekannten einen Wertgegenstand – zum Beispiel einen teuren Teppich, ein Möbelstück, Schmuck oder allenfalls ein Auto. Falls die Rückzahlung des Darlehens ausbleiben sollte, können Sie das Faustpfand via Betreibungsamt versilbern lassen.
Zwei wichtige Punkte dazu:
- Das Faustpfandrecht an einem Gegenstand ist nur gültig errichtet, wenn dieser dem Geldgeber auch ausgehändigt worden ist.
- Machen Sie unbedingt einen schriftlichen Darlehensvertrag, der alle wichtigen Punkte enthält: Betrag, Zinssatz, Zinstermin, Laufzeit, Rückzahlungsmodus, Kündigungsfristen und allfällige Sicherheiten.
Einen Muster-Darlehensvertrag finden Sie unter www.ktipp.ch.
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