Ein Skifahrer fuhr in einen Neuschneehang, löste eine Lawine aus, wurde verschüttet und starb. Gemäss Lawinenbulletin bestand an diesem Tag grosse Lawinengefahr, und der Skifahrer stieg über die bestehenden Abschrankungen hinweg.



Das Nachsehen hat die Witwe des Wagemutigen. Die Suva darf ihr die Witwen- sowie die Waisenrente für das gemeinsame Kind um 50 Prozent kürzen. Was der Skifahrer tat, war nämlich ein absolutes Wagnis. Das heisst: Die Abfahrt an sich war schon so gef...