Ein 27-jähriger Mann verlangte eine Be­willigung als Wochenaufenthalter in einer ­Zürcher Gemeinde. Er hat dort eine Wohnung gemietet und arbeitet in der Nähe, kehrt aber am Wochenende regelmässig zu seinen Eltern zurück.

Die Gemeinde wollte ihm die Wochenaufenthaltsgenehmigung verweigern, unter anderem mit der Begründung, er habe hier ein unbe­fristetes Arbeitsverhältnis und er habe sich an seiner Arbeitsstelle sogar verpflichtet, nach Ende einer Ausbildung noch länger dort zu ­arbeiten. Und mit 27 Jahren seien «die familiären Bande gelöst». Das Bundesgericht hat die ­Gemeinde aber angewiesen, die Aufenthaltsbewilligung zu er­teilen.   

Bundesgericht, Urteil 2C_919/2011 vom 9. 2. 2012