Ja. Wer länger als sechs Monate pro Jahr und mindestens drei Nächte pro Woche in einer Zweitwohnung verbringt, muss dort fürs Radiohören bzw. fürs Fernsehen ebenfalls Empfangsgebühren entrichten. Diese Umstände treffen  auf Sie zu, daher müssen Sie sich bei der Billag anmelden.