Da Sie nicht die Absicht haben, für immer im Ausland zu bleiben, sind Sie weiterhin obligatorisch bei der AHV versichert.
- Falls Sie im betreffenden Jahr noch ein paar Monate arbeiten und dabei mindestens 5000 Franken verdienen, haben Sie ihre AHV-Beitragspflicht bereits erfüllt.
- Falls Sie das ganze Jahr nicht erwerbstätig sind (was etwa für Studenten zutrifft), müssen Sie im betreffenden Jahr den Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige von 425 Franken zahlen.

Im Zweifelsfall fragen Sie Ihre AHV-Ausgleichkasse.

Falls Sie die Beitragspflicht nicht erfüllen, drohen Beitragslücken. Das kann sich negativ auf Ihre spätere Rente auswirken.

Zwar können Sie die verpassten AHV-Beiträge auch nachträglich noch zahlen, allerdings nur innerhalb von fünf Jahren seit Ablauf des Kalenderjahres, für das sie geschuldet sind. Zudem verlangt die Ausgleichskasse bei verspäteter Zahlung einen Verzugszins von 5 Prozent (Jahreszins). Es ist also empfehlenswert, erst gar keine Lücke entstehen zu lassen.
Im Internet finden Sie unter www.ahv.ch das AHV-Merkblatt 2.03 («Beiträge der Nichterwerbstätigen») sowie eine komplette Liste der Ausgleichskassen mit Links zu deren Webseiten. Diese enthalten weitere nützliche Infos.

(ch)



BUCH-TIPP

Was Sie über die drei Säulen wissen müssen, erfahren Sie im Saldo-Ratgeber «Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule». Zu bestellen auf Seite 17.