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Dass der Wein nur vergorener Traubensaft und daher naturbelassen ist – das stimmt schon lange nicht mehr. Winzer dürfen legal viele Zusatzstoffe beifügen und so ihre Weine auf den gewünschten Geschmack trimmen. Zum Beispiel mit Gummi arabicum oder E 414 – einem weissen Pulver, das aus Akazienharz gewonnen wird.
«Bei der Herstellung bleibt vieles erlaubt»
Gummi arabicum gilt als gesundheitlich unbedenklich...
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