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K-Tipp 17/2012
12.10.2012
Letzte Aktualisierung:
15.10.2012
15.10.2012
Ja. Es kommt nicht darauf an, ob Sie als Lehrling oder als ausgelernter Mitarbeiter eingestellt wurden. Für die Kündigungsfrist werden alle Anstellungsjahre beim selben Arbeitgeber zusammengezählt. Sie sind demnach im vierten Dienstjahr und haben eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.
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