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Nein. Denn es trifft niemanden eine Schuld an Ihrem Missgeschick. Der Arbeitgeber kann nichts dafür, und es war auch kein Kollege in der Nähe, den man für ein Fehlverhalten haftbar machen könnte.
Anders sähe es hingegen aus, wenn den Arbeitgeber ein klares Verschulden beim Verlust Ihrer Brille träfe. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er Ihnen falsche Anweisungen für das Ausführen Ihrer Arbeit gegeben hätte oder wenn der Schaden durch eine defekte Betriebsanlage des Arbeitgebers entstanden wäre.
(ge)
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