Im Prinzip ja. Allerdings gilt es zu unterscheiden, denn es sind mehrere Konstellationen denkbar.

Falls Sie unschuldig in eine Kollision verwickelt sind, zahlt die Autohaftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers. In diesem Fall bleiben gar keine Kosten an Ihnen (beziehungsweise an Ihrem Arbeitgeber) hängen.

Falls Sie am Unfall selber schuld sind, haben Sie Glück, solange man Ihnen nur eine leichteste Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie auf einer vereisten Strasse ins Rutschen kommen und ein entgegenkommendes Auto (oder einen Gartenhag) touchieren. In solchen Fällen gilt, sofern nichts anderes abgemacht ist:

- Den Schaden am fremden Wagen oder allenfalls andere Sachschäden zahlt Ihre ei-gene Autohaftpflicht-Versicherung. Einen allfälligen Selbstbehalt sowie den Bonusverlust muss Ihnen Ihr Arbeitgeber ersetzen.

- Den Schaden am eigenen Auto zahlt Ihre eigene Vollkasko-Versicherung - falls Sie eine haben. Auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber Selbstbehalt und Bonusverlust übernehmen.

- Falls Sie keine Vollkasko-Versicherung haben, muss der Betrieb den ganzen Schaden übernehmen.

- Das Gleiche gilt bei Teilkasko-Ereignissen, also beispielsweise bei Diebstahl, Schneerutsch und Hagelschlag.

Aber: Es kann sein, dass Ihr Betrieb Ihnen ein erhöhtes Kilometergeld oder Jahresfixum zahlt, das nebst der Amortisation (siehe Kasten unten) auch das Unfallrisiko abdeckt. Falls Sie sich mit einer solchen Abmachung einverstanden erklärt haben, müssen Sie den Schaden selber tragen.

Anders sieht es aus, wenn Sie den Unfall grobfahrlässig verschuldet haben - wenn beispielsweise Alkohol im Spiel war oder Sie ein Rotlicht überfahren haben. In einem solchen Fall müssen Sie den Schaden selber berappen.

(bd)



72 Rappen für ein Durchschnittsauto

Falls ein Arbeitnehmer sein Privatauto für Geschäftszwecke nutzt, muss er dafür entschädigt werden.

Die Entschädigung umfasst unter anderem die öffentlichen Abgaben für das Fahrzeug, die Prämien für die Versicherung sowie einen angemessenen Ersatz für die Abnützung.

Der TCS führt Tabellen, mit deren Hilfe man die Kilometerkosten individuell berechnen kann. Nach diesen Berechnungsansätzen kostet ein Durchschnittsauto 72 Rappen pro Kilometer (Katalogpreis des Wagens: Fr. 32000.-, feste Kosten: Fr. 6700.- pro Jahr, variable Kosten: Fr. 4150.-, Annahme: 15000 Jahreskilometer).