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21.02.2012
Wird ein Unternehmen betrieben, muss das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl den zuständigen Leuten überreichen. Bei einer Aktiengesellschaft zum Beispiel ist das ein Mitglied des Verwaltungsrats.
Hat aber der Betreibungsbeamte mehrmals erfolglos versucht, den Zahlungsbefehl einer zuständigen Person auszuhändigen, ist auch die Zustellung des Zahlungsbefehls an einen Angestellten rechtsgültig.
Bundesgericht, Urteil 5A_500/2011 vom 20. 12. 2011
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