Ich habe seit langem eine wissenschaftliche Zeitschrift abonniert. Ich komme aber kaum mehr dazu, sie zu lesen. Ich habe deshalb die letzte Rechnung nicht mehr einbezahlt in der Hoffnung, die Sache sei damit erledigt. Heute habe ich nun eine Mahnung erhalten. Auf meine Anfrage hin erklärte man mir beim Verlag, ich könne die Zeitschrift nur einmal jährlich kündigen; dies sei auch so auf dem Bestelltalon gestanden. Stimmt das?



Ja, in Ihrem Fall ist dies korrekt. Sie haben diese ...