Polizisten behandelten unbescholtene Verkäuferin wie eine Schwerverbrecherin



Die Kantonspolizei Zürich behandelt Zeugen gleich wie beschuldigte Straftäter - mit Handschellen und Leibesvisitation. Das gilt selbst dann, wenn die Zeugen beteuern, keine Vorladung erhalten zu haben.



Thomas Müller tmueller@k-tip.ch



Freitag, 2. Juni 2000, um 6.15 Uhr. Es läutet an der Wohnungstür von Doris Vollenweider in Erlenbach ZH. Sie wacht auf und geht zur Tür. ...