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06.09.2011
Ein Mann hatte Marihuana unbekannter Qualität geraucht. Am nächsten Morgen – rund zehneinhalb Stunden später – war er der Meinung, er dürfe wieder autofahren. Doch die Polizei hielt ihn an, weil er blass aussah und wässrige Augen hatte. Resultat des angeordneten Bluttests: Der THC-Gehalt war noch immer um das Vierfache höher als der Grenzwert. Der Mann erhielt 500 Franken Busse sowie eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken. Und er muss mit einem dreimonatigen Ausweisentzug rechnen.
Bundesgericht, Urteil 6B_244/2011 vom 20 6. 2011
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