Wer seine Arbeitslosigkeit selber verschuldet, erhält von der Arbeitslosenversicherung (ALV) sogenannte Einstelltage aufgebrummt. Während dieser Zeit erhält die arbeitslose Person von der ALV keine Taggelder.

Das war auch bei einer Frau so, die während der Arbeitszeit ausgiebige Rauchpausen machte und im Internet Privates erledigte. Weil Verwarnungen nichts nützten, wurde die Frau entlassen. Vor Bundesgericht machte sie geltend, die Vorwürfe seien nicht bewiesen. Doch damit kam sie nicht durch, weil ihr Vorgesetzter die Anschuldigungen als Zeuge vor Gericht unter Wahrheitspflicht bestätigt hatte.

Bundesgericht, Urteil 8C_22/2008 vom 5. 3. 2008