Zürich Flop - Genf, Thurgau top
Inhalt
K-Tipp 1/2000
12.01.2000
Scheidungskosten: Massive Unterschiede, denn Gerichtsgebühren hängen vom Wohnort ab Wer friedlich scheidet, zahlt in den meisten Kantonen weniger als 2000 Franken. Doches gibt riesige Unterschiede: Zürcher zahlen vier- bis fünfmal mehr als Thurgauer.
Glück im Unglück für scheidende Ehepaare im Kanton Thurgau: Sie kommen mit Gerichtskosten von 600 bis 1000 Franken davon - je nach Aufwand. Nirgendwo in der deutschen Schweiz ist eine gütliche Scheidung billiger. Einzig der Ka...
Scheidungskosten: Massive Unterschiede, denn Gerichtsgebühren hängen vom Wohnort ab Wer friedlich scheidet, zahlt in den meisten Kantonen weniger als 2000 Franken. Doches gibt riesige Unterschiede: Zürcher zahlen vier- bis fünfmal mehr als Thurgauer.
Glück im Unglück für scheidende Ehepaare im Kanton Thurgau: Sie kommen mit Gerichtskosten von 600 bis 1000 Franken davon - je nach Aufwand. Nirgendwo in der deutschen Schweiz ist eine gütliche Scheidung billiger. Einzig der Kanton Genf machts generell günstig - nämlich für 600 Franken. Am anderen Ende der Skala steht der Kanton Zürich. Hier zahlen Paare für das Auflösen des ehelichen Bundes zwischen 3000 und 4000 Franken, je nach finanziellen Verhältnissen und Arbeitsaufwand des Gerichts. "Die Gebühr halbiert sich aber, wenn beide Ehegatten auf die Urteils- Begründung verzichten", relativiert Urs Gloor, Scheidungsrichter am Bezirksgericht Zürich. Trotzdem schleckt keine Geiss weg, dass Zürcher vier- bis fünfmal so viel zahlen wie Thurgauer - für die gleiche Leistung. Das hat eine Umfrage bei allen 26 Kantons- und Obergerichten ergeben, die als Aufsichtsbehörden über die erstinstanzlichen Gerichte wachen (siehe Tabelle).
"Mindestens 1600 Franken" kostets im Kanton Schwyz. Der K-Tip wollte wissen, wie hoch die Gerichtskosten sind, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und dem Gericht eine pfannenfertige Konvention präsentieren. Nach diesem Szenario, im neuen Recht "Scheidung auf gemeinsames Begehren" genannt, gehen rund 90 Prozent aller Fälle über die Bühne. Hier die wichtigsten Resultate der Umfrage: o In den meisten Kantonen gibts eine Scheidung auf gemeinsames Begehren für weniger als 2000 Franken. Mann und Frau übernehmen in der Regel je die Hälfte der Kosten. o In den Kantonen Freiburg, Genf, Thurgau und Wallis kostet eine einvernehmliche Scheidung gar höchstens 1000 Franken - und zwar meistens inklusive Befragung der Kinder, die neuerdings in vielen Fällen vorgeschrieben ist. o Am meisten schröpfen die Kantone St. Gallen, Schaffhausen und Zürich die scheidungswilligen Paare. o In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Bern und Basel-Stadt hängen die Gerichtskosten nicht in erster Linie vom Aufwand ab, sondern vom Einkommen der Ehegatten. Kleinverdiener fahren hier besser, Grossverdiener schlechter.@+o Die Präsidenten der Kantonsgerichte von Appenzell Innerrhoden, Neuenburg, Schwyz und Waadt mochten dem K-Tip partout keine Tarife durchgeben. "Keine Zeit", hiess es in Appenzell, "keine Lust" in Schwyz. Der Präsident des Anwaltsverbandes des Kantons Schwyz, Walter Zehnder, macht aber klar, dass die Gerichtskosten in seinem Kanton "mindestens 1600 Franken" betragen. Eine Summe, die für Zehnder "in keinem Verhältnis zur Arbeit des Gerichts steht".
Konvention: Mit Fachleuten wirds schnell teuer
Können Einwohner teurer Kantone nun einfach in einen billigeren Kanton gehen, um sich scheiden zu lassen? So leicht ist es nicht. Zuständig ist laut Gesetz nämlich der Richter am Wohnort von Mann oder Frau. Einer der Ehepartner müsste also vor der Scheidung zügeln. Gut zu wissen ist, dass die Bezirksgerichte der meisten Kantone scheidungswilligen Paaren beim Ausarbeiten der Konvention helfen, vor allem dann, wenn die Verhältnisse übersichtlich sind. Diese Dienstleistung ist allerdings nicht überall gratis. Deshalb sollten Noch-Ehepartner das eigenhändige Aufsetzen einer Konvention in Betracht ziehen (siehe K-Tip 1/00). Wer lieber zu einem Anwalt geht, muss wissen, dass selbst bei klaren Verhältnissen schnell einmal fünf Arbeitsstunden anfallen - und verrechnet werden. So kommt eine Konvention im Nu auf 1000 Franken zu stehen, denn die üblichen Stundenansätze der Anwälte betragen zwischen 160 und 350 Franken, je nach Kanton, Erfahrung des Anwalts und Finanzkraft der Klienten. Dies zeigte eine K- Tip-Umfrage bei allen kantonalen Anwaltsverbänden. In komplizierten Fällen oder wenn sich die Ehegatten über einzelne Scheidungsfolgen wie Kinderregelung oder Unterhaltszahlungen nicht einig sind, ist der Gang zum Anwalt oder - billiger - zum Mediator (Vermittler) oft unausweichli