Jetzt ist es höchstrichterlich bestätigt: Gewisse TV-Gewinnspiele, die zu Anrufen auf teure 0901er-Nummern verführen, verstossen gegen das Lotteriegesetz - und zwar auch dann, wenn eine kostenlose Teilnahme per Postkarte möglich ist.



Der Postkartenteilnehmer «weiss nicht mit Bestimmtheit, an welchem Tag, bei welchem Rätsel oder Spiel und bei welcher Gewinnsumme er allenfalls zurückgerufen wird», hält das Bundesgericht fest. Deshalb habe er nicht die gleichen Gewinnchancen...