Ein Autofahrer kam auf Glatteis ins Schleudern und beschädigte einen privaten Zaun. Er liess das Auto abschleppen, benachrichtigte aber weder die Besitzerin des Zauns noch die Polizei. Diese Fahrerflucht kostet ihn 700 Franken Busse.

Zusätzliche 1000 Franken Busse plus eine Geldstrafe muss der Mann auch noch wegen «Vereitelung der Blutprobe» zahlen. Diese Zusatzstrafe ist immer dann gerechtfertigt, wenn auch nur der geringste Verdacht besteht, dass die Polizei eine Blutprobe angeordnet hätte, wenn man sie vorschriftsgemäss alarmiert hätte.

Bundesgericht, Urteil 6B_479/2007 vom 15.2.2008