Wer den Z-Pass des Zürcher Verkehrsverbundes für ein Jahr hat, ihn aber wegen Krankheit nicht benützt, kann für diesen Zeitraum Geld zurückverlangen. Bei Sonja Market aus Altendorf SZ lehnte der ZVV dies ab – trotz Arztzeugnis. Market durfte infolge einer Operation sechs Wochen nicht arbeiten und benützte weder Zug noch Bus. Aber: Der Verkehrsverbund verlangt zu einem rückwirkend eingereichten Zeugnis den Vermerk «Reiseunfähigkeit» bzw. die Bestätigung eines Spital- oder Kuraufenthalts. Bei den SBB gelten die gleichen Bedingungen.