Nein. Die Franchise bzw. die gesamte Kostenbeteiligung müssen alle Krankenversicherten nur einmal pro Jahr zahlen. Das gilt auch für Versicherte, die die Kasse Mitte Jahr wechseln.

Ein solcher Wechsel ist nur Versicherten mit einer ordentlichen Franchise von 300 Franken möglich, die zudem «normal» versichert sind, also weder mit HMO- noch mit Hausarztmodell. Das Kündigungsschreiben muss bis Ende März bei der Krankenkasse eingehen. Auch Telmed-Versicherte - sie müssen vor jedem Arztbesuch eine medizinische Beratungsstelle anrufen und sparen so Prämien -, können Mitte Jahr nicht wechseln.

Versicherte, die eine höhere Wahlfranchise haben oder einem alternativen Versicherungsmodell angeschlossen sind, können die Krankenkasse erst wieder auf Ende Jahr wechseln.

Die neue Krankenkasse muss dann also den bereits bezahlten Teil der Franchise berücksichtigen. Haben Sie diese bis Mitte Jahr bereits voll bezahlt und allenfalls auch schon einen Teil des 10-prozentigen Selbstbehaltes berappt (maximal 700 Franken pro Jahr), muss die neue Kasse Ihnen all diese Zahlungen voll anrechnen.

Beispiel: Sie haben bei der bisherigen Kasse bis Mitte Jahr bereits 200 Franken Franchise bezahlt. Die neue Krankenkasse darf bis Ende Jahr nur noch 100 Franken Franchise sowie den 10-prozentigen Selbstbehalt abziehen.

Achtung: Die neue Krankenkasse wird von Ihnen den Nachweis verlangen, dass Sie Franchise und Selbstbehalt bereits voll oder teilweise bezahlt haben. Es lohnt sich daher, die bisherigen Abrechnungen sorgfältig aufzubewahren. Sie können auch die alte Kasse bitten, der neuen direkt mitzuteilen, wie viel Franchise und Selbstbehalt Sie schon bezahlt haben.

Die Rechnungen für Behandlungen, die vor dem Kassenwechsel stattgefunden haben, senden Sie weiterhin an die bisherige Kasse. Dauert eine Behandlung über Ende Juni hinaus, sollten Sie den Arzt bitten, eine Rechnung per Ende Juni zu erstellen. Dies macht die Sache für beide Kassen einfacher.

(ch)