1 Liter Milch, 3 Franken Zoll
Bis zu einem Betrag von 300 Franken kann man im Ausland gekaufte Waren zollfrei einführen. Doch aufgepasst: Für Milch und Co. gelten Höchstmengen.
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K-Tipp 1/2005
12.01.2005
Pirmin Schilliger - redaktion@ktipp.ch
Damit hatte K-Tipp-Leser Hans Meister (Name geändert) nicht gerechnet. Der Familienvater fährt regelmässig ins grenznahe Deutschland zum Einkaufen. Letztes Mal deckte er sich in einem Supermarkt in Waldshut mit fünf 12er-Packungen UHT-Milch ein. Der Liter kostete umgerechnet 72 Rappen, weniger als die Hälfte des Preises in der Schweiz.
Waren für weniger als 300 Franken, aber...
Böse Überraschung dann auf der Heimfahrt: Die Schweizer Zöllner verlangt...
Damit hatte K-Tipp-Leser Hans Meister (Name geändert) nicht gerechnet. Der Familienvater fährt regelmässig ins grenznahe Deutschland zum Einkaufen. Letztes Mal deckte er sich in einem Supermarkt in Waldshut mit fünf 12er-Packungen UHT-Milch ein. Der Liter kostete umgerechnet 72 Rappen, weniger als die Hälfte des Preises in der Schweiz.
Waren für weniger als 300 Franken, aber...
Böse Überraschung dann auf der Heimfahrt: Die Schweizer Zöllner verlangten für die Milch 165 Franken - fast viermal so viel, wie Meister für die Milch bezahlt hatte. Höchstens 5 Liter Milch könnten zollfrei in die Schweiz eingeführt werden, beschieden ihm die Grenzbeamten. Über diese Menge hinaus werde auf jeden Liter Milch ein Zoll von 3 Franken erhoben. Zum Vergleich: Für die gleiche Menge Wein wären rund 34 Franken weniger Zoll fällig gewesen.
Mit einem Einkauf im Gesamtbetrag von 283 Franken glaubte Meister, gesetzeskonform zu handeln, weil er unter 300 Franken geblieben war. Umso ärgerlicher für ihn, jetzt plötzlich als «Schmuggler» dazustehen. Tatsächlich gilt die Zollfreigrenze von 300 Franken nicht nur für Kleider, Sportgeräte und Filmkameras, sondern auch für Nahrungsmittel. Doch für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse sind Höchstmengen festgelegt.
Speziell aufpassen muss man bei Fleisch und Milchprodukten: Die erlaubten Einfuhrmengen sind gering - die Zölle bei Überschreitung jedoch umso höher.
- Die Limite beim Fleisch beträgt bloss 500 Gramm.
- Für Butter und Rahm ist die Höchstmenge insgesamt 1 Kilo/Liter.
- Für Milch, Käse, Quark und andere Milchprodukte insgesamt 5 Kilo/Liter.
Wer grössere Mengen einkauft, zahlt happige Zollgebühren, zum Beispiel 16 Franken pro weiteres Kilo Butter und 20 Franken pro Kilo Fleisch (siehe Tabelle).
Die drohenden Zollfallen lassen sich vermeiden, indem der Warenkorb gut gemischt wird. Positiv ist, dass für Toiletten- und Kosmetikartikel, bei denen die Preisdifferenz zu Deutschland besonders gross ist, keine Höchstmengen gelten. Auch für Waschmittel, Schokoladen und Glacé gibt es keine Beschränkungen.
Riskant ist es, die erlaubten Höchstmengen absichtlich zu umgehen. Besonders nach Fleisch wird an der Grenze gefahndet. «Wer falsche Angaben macht und nachweislich zu schmuggeln versucht, muss mit einem Strafzoll rechnen», sagt Serge Gumy, Chef der Sektion Strafuntersuchung bei der Oberzolldirektion. Bussen sind üblicherweise doppelt so hoch wie der normale Zollbetrag. Im Wiederholungsfall können sie bis zum 20-fachen Betrag ansteigen.
Einfuhrabgaben auf den Gesamteinkauf
Wichtig auch: Falls der Wert der mitgeführten Waren 300 Franken übersteigt, sind die Einfuhrabgaben auf den Gesamtbetrag zu entrichten und nicht nur auf die Differenz. Beispiel: Wer für 450 Franken eingekauft hat, muss nicht für 150 Franken, sondern für die volle Summe Einfuhrzoll bezahlen.
Hat ein Gegenstand mehr als 300 Franken gekostet, muss er immer verzollt werden. Ein Zusammenrechnen des Zollfreibetrags auf mehrere Personen geht nicht. Wer etwa zu viert einen TV für 1150 Franken einführen will, muss Zoll plus 7,6 Prozent MwSt. auf den ganzen Einkaufsbetrag bezahlen.
Weitere Informationen unter www.zoll.admin.ch.