Ein Mann überholte ausserorts ein Auto, das deutlich weniger als 80 km/h fuhr. Dabei beschleunigte er bis auf 110 km/h. Das brachte ihm einen Ausweisentzug für drei Monate ein sowie eine Busse von 12 000 Franken, weil er offenbar vermögend war.

Vor Gericht argumentierte der Mann, das langsame Auto sei plötzlich schneller geworden, als er es überholen wollte. Und er habe sich nicht mehr zurückfallen lassen können, als er zu schnell wurde, weil hinter ihm zwei andere Fahrer ebenfalls schon zum Überholen angesetzt hätten.

Diese Ausrede hat dem Mann nicht geholfen. Durch «mehrmaliges kurzes Antippen der Bremsen», so das Bundesgericht, hätte er «den hinter ihm Fahrenden gefahrlos anzeigen können, dass er sein Überholmanöver abbrechen werde.»

(upi)

Bundesgericht, Urteil 6A.4/2006 vom 27.2.2006