12 000 Franken für nichts
Eine junge Familie hat fürs Reservieren eines Eigenheims 12 000 Franken bezahlt. Sie erhält ihr Geld nicht zurück, obwohl das Projekt nicht realisiert wird. Der K-Tipp sagt, was bei einer Reservation zu beachten ist.
Inhalt
K-Tipp 02/2012
22.01.2012
Letzte Aktualisierung:
24.01.2012
Beatrice Walder K-Tipp
Andrea und Reto Lingenhag träumen von einem Eigenheim. Anfang 2011 entdeckten die Zürcher auf Homegate.ch ein Inserat für acht Einfamilienhäuser in Dielsdorf ZH – ausgeschrieben von der Tarda Management Trust AG in Zug. Geschäftsführer Wolfgang Gersch gab Lingenhags einen Baubeschrieb und Entwürfe der Häuser. Sie entschieden sich für ein Reihenhaus im Wert von rund 850 000 Franken.
«Bauproj...
Andrea und Reto Lingenhag träumen von einem Eigenheim. Anfang 2011 entdeckten die Zürcher auf Homegate.ch ein Inserat für acht Einfamilienhäuser in Dielsdorf ZH – ausgeschrieben von der Tarda Management Trust AG in Zug. Geschäftsführer Wolfgang Gersch gab Lingenhags einen Baubeschrieb und Entwürfe der Häuser. Sie entschieden sich für ein Reihenhaus im Wert von rund 850 000 Franken.
«Bauprojekt machte keine Fortschritte»
Nachdem Lingenhags die Finanzierung geklärt hatten, unterschrieben sie im Februar 2011 eine «Reservation» und überwiesen Gersch 12 000 Franken. Der Bau sollte beginnen, sobald fünf der acht Häuser reserviert waren.
«Das Bauprojekt machte seither keine Fortschritte», so Lingenhag. Immer wieder habe Gersch sie vertröstet. «Anfang November sahen wir dann, dass auf dem Grundstück ein anderes Bauprojekt ausgesteckt war», so Lingenhag. Deshalb trat das Ehepaar von der Reservation zurück. Gersch zahlte die 12 000 Franken jedoch nicht zurück und kündigte an, er werde für die durch ihn geleistete Projektierungsarbeit innert 30 Tagen Rechnung stellen. Lingenhags haben seither weder eine Rechnung noch eine Rückzahlung erhalten.
«Reservation» war ein Projektauftrag
Ein genauer Blick auf die «Reservations»-Vereinbarung der Tarda Management Trust AG zeigt: Die Firma ist nicht Eigentümerin des reservierten Grundstücks. Und sie verspricht nicht, das Grundstück zu verkaufen. Die 12 000 Franken leistet der Kunde für die detaillierte Projektierung und die Vermittlung eines Generalunternehmers. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Auftrag. Dieser ist zwar jederzeit kündbar, doch muss der Kunde für den bis dahin entstandenen Aufwand zahlen.
Auf Nachfrage des K-Tipp gibt Wolfgang Gersch an, die Projektplanung habe 12 000 Franken gekostet. Er bestreitet, dass das Bauvorhaben keine Fortschritte gemacht habe. Es sei immer noch möglich, dass die Häuser gebaut würden. Er räumt jedoch ein, dass er die Vereinbarung nicht als «Reservation» hätte bezeichnen sollen.
Risiko liegt bei Kaufinteressenten
Fakt ist: Gersch tritt bloss als Vermittler auf. Er erarbeitet ein Projekt und vermittelt einen Werkvertrag mit einem Generalunternehmer. Für Luzius Theiler, Berater beim Hausverein, ist klar: «Mit solchen Verträgen werden die Risiken eines Hausbauprojekts auf den Kaufinteressenten abgewälzt.» Auch Ansgar Gmür, Direktor des Hauseigentümerverbandes Schweiz, rät von solchen Verträgen ab: «Projektvermittler braucht es nicht.» Besser sei es, direkt mit einem Generalunternehmen oder Architekten einen Vertrag abzuschliessen.
Reservationsvertrag: Das müssen Sie wissen
Wer sich für ein Eigenheim interessiert, das erst als Projekt existiert, sollte vor dem Reservieren auf Folgendes achten:
- Damit klar ist, wem das Grundstück bzw. die Liegenschaft gehört: Verlangen Sie vom Generalunternehmen oder Architekten nebst der Dokumentation einen aktuellen Grundbuchauszug.
- Fragen Sie nach einer Referenzliste und sprechen Sie mit früheren Kunden des Unternehmens.
- Bestellen Sie beim Betreibungsamt am Sitz des Unternehmens einen detaillierten Betreibungsregisterauszug.
- Lassen Sie den Reservationsvertrag durch einen Juristen prüfen.
- Ein Reservationsvertrag muss vom Notar öffentlich beurkundet werden, damit er gültig ist. Sonst kann man die Anzahlung jederzeit zurückfordern. Wichtig: Das gilt nicht für einen separat abgeschlossenen Werkvertrag für den Bau des Hauses oder bei einem einfachen Projektvertrag.
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