Ende Jahr belief sich das AHV-Vermögen auf 49,9 Milliarden Franken. Das zeigt die AHV-Statistik für 2023. Schon im Januar hatte der K-Tipp das richtig berechnet (K-Tipp 2/2024). 49,9 Milliarden Franken sind ein Rekordbetrag. Vor 20 Jahren lag erst halb so viel Geld im AHV-Fonds.
Allein 2023 wuchsen die Reserven um knapp 2,9 Milliarden Franken: Angestellte, Arbeitgeber und Bund zahlten 1,23 Milliarden mehr, als die AHV für Renten brauchte. Zudem brachte die Anlage des AHV-Kapitals 1,63 Milliarden Franken ein.
Den Medien war das Rekordvermögen der 1. Säule keine Erwähnung wert. Es passt nicht in das von ihnen seit Jahren verbreitete Bild einer AHV, die angeblich kurz vor dem finanziellen Kollaps steht. Ebenso verschwiegen sie, dass dieses Vermögen noch weiter wachsen dürfte. Denn seit Anfang Jahr bezahlen Konsumentinnen und Konsumenten höhere Mehrwertsteuern zugunsten der AHV. Das beschert ihr nach Schätzungen des Bundesrats rund 1,4 Milliarden Franken mehr pro Jahr.
AHV-Vermögen wächst weiter
Die solide Finanzlage des wichtigsten Schweizer Vorsorgewerks könnte helfen, die hitzige Debatte um die Finanzierung der 13. AHV-Rente zu versachlichen. Diese soll den Pensionierten ab 2026 einmal jährlich im Dezember ausbezahlt werden. Letztes Jahr hätte sie etwa 3,8 Milliarden Franken gekostet, wie sich aus der jüngsten AHV-Statistik herleiten lässt. Rechnet man mit 4 Milliarden pro Jahr, verursacht die 13. Rente ab 2026 bis und mit 2030 Gesamtkosten von 20 Milliarden Franken.
Selbst das Bundesamt für Sozialversicherungen, dessen Prognosen meist sehr pessimistisch sind, geht davon aus, dass das AHV-Vermögen bis 2030 kräftig zulegt – auf 67,6 Milliarden Franken. Erweist sich das als richtig und würde die 13. Rente bis dahin nur mit AHV-Vermögen finanziert, läge dieses Ende 2030 bei 47,6 Milliarden Franken, also nur wenig unter dem heutigen Rekordniveau. Die 47,6 Milliarden Fraken entsprächen jedoch «nur» knapp 80 Prozent der für 2030 geschätzten Jahresausgabe der AHV.
Relevant ist dies deshalb, weil nach einer vom Parlament beschlossenen Bestimmung die AHV-Reserven «in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken» dürfen. Das Parlament könnte diese Ausgabenbeschränkung jederzeit aufweichen oder abschaffen.
AHV-Vermögen war gar nicht vorgesehen
Bei der Gründung der AHV war nicht vorgesehen, dass sie Vermögen ansammelt. Und schon gar nicht eines in dieser Höhe. Denn die AHV beruht auf einem Umlagesystem: Die Einzahlungen eines Jahres werden für die Renten dieses Jahres verwendet. Es ist wie bei den Krankenkassen: Die Prämien für ein Jahr sollen die Ausgaben dieses Jahres decken. Fazit: In Anbetracht der grossen Reserven der AHV ist es nicht nötig, für die 13. Rente unverzüglich zusätzliche Gelder zu beschaffen.
Es ist auch unnötig, die 13. Rente über eine Erhöhung der Lohnabzüge oder die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf dem Buckel der Erwerbstätigen und der Konsumenten zu finanzieren. Beides will der Bundesrat aber tun. Setzt er sich durch, steigen schon ab 2026 entweder die Lohnbeiträge von Angestellten und Arbeitgebern zusammen um 0,8 bis 1,0 Prozentpunkte. Oder sie wachsen nur um 0,5 bis 0,6 Prozentpunkte, während gleichzeitig die Mehrwertsteuer um 0,4 bis 0,6 Prozentpunkte steigt.
Das geht aber nicht ohne die Zustimmung der Stimmbevölkerung. Der Bundesrat behauptete bei der Präsentation seiner forschen Pläne: «Ohne Zusatzfinanzierung geraten die Finanzen der AHV rasch in Schieflage.» Über das 50-Milliarden-Vermögen der 1. Säule aber verlor er kein Wort.