Das Angebot tönt ver­lockend: volle Kostenkontrolle, bargeldlos bezahlen und im Internet einkaufen – ohne die Gefahr einer Verschuldung. Möglich ist dies mit Prepaid-Karten, bei denen das Guthaben vor Gebrauch aufgeladen wird.

Der Haken: Unter Umständen können auch die-se Karten überzogen werden. Vorsicht ist vor ­allem bei der kombinierten ­Visa-Prepaid-Karte mit dem SBB-Halbtax-Abo geboten. Denn die SBB belasten nach Ablauf des Abos automatisch 150 Franken für die Halbtax-Verlängerung – auch wenn das ­aktuelle Kartenguthaben nicht ausreicht. Die Kunden werden zwar zwei Wochen vor der Belastung aufgefordert, den fehlenden Betrag aufzuladen oder das Abo zu kündigen. Übersieht man diese Warnung jedoch, liegt eine saftige Rechnung im Briefkasten: Auf den Fehlbetrag erhebt die Kartenheraus­geberin Bonuscard nämlich 15 Prozent Zins – und die Mahnung kostet zusätzliche 20 Franken.

Bonuscard erklärt dazu, die entsprechenden Bestimmungen würden dem Karteninhaber bei Vertragsabschluss in der ­Leistungsübersicht aufgezeigt.

Fakt ist: Die Leistungsübersicht enthält keine Angaben über Zins und Mahngebühr. Nur im Kleingedruckten der AGB findet sich ein entsprechender Hinweis.

So oder so dürfte der Kunde wohl davon aus­gehen, dass eine Prepaid-Kreditkarte auf Guthabenbasis per se nicht über­zogen werden kann. Denn genau das verspricht die Werbung.