Dort war aber nur eine belanglose Botschaft zum Valentinstag zu hören.
Die betreffende 0901er-Nummer ist der Firma nun zu Recht entzogen worden. Die Preisangabe «1.85/Anruf u. Min» sei unklar, befand das Gericht. Kunden hätten nicht erkennen können, dass hier eine Grundgebühr von Fr. 1.85 verlangt wurde plus Fr. 1.85 für jede Minute.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil A-2718/2007 vom 8.10.2007