Nein. Wer weniger als 500 Franken im Monat verdient, kann nicht stempeln. Ausserdem muss der Verdienstausfall bei Teilzeitangestellten mindestens zwei volle Arbeitstage innerhalb von zwei Wochen ausmachen. Diese beiden Voraussetzungen sind bei Ihnen nicht gegeben. Aus diesem Grund haben Sie  keinen Anspruch auf Arbeitslosen-Taggelder.