Franziska und Udo van Ooyen aus Erlenbach ZH wollten im Zürcher Restaurant Mère Catherine mit geschenkten Gutscheinen zahlen. Doch bei der Begleichung der Rechnung erlebten sie eine böse Überraschung. Das Essen kostete Fr. 128.70. Das Paar übergab dem Kellner dafür einen 50- und einen 100-Franken-Bon. «Ohne Kommentar verschwand der Kellner mit den Scheinen und kehrte mit einer neuen Rechnung zurück», sagt Udo van Ooyen. Die Rechnung belief sich plötzlich auf 150 Franken. Die lapidare Begründung des Restaurants: Es werde kein Restbetrag ausbezahlt – weder bar noch in Form eines Gutscheins.

Die Verwaltung bestätigt: Gutscheine könne das Restaurant nicht selber ausstellen. Dafür seien sie als Verwaltung zuständig. Udo van Ooyen hat dafür kein Verständnis. «Das Gasthaus wollte einfach für null Leistung Fr. 21.30 einkassieren.» Deshalb verlangte seine Ehefrau den 50-Franken-Gutschein zurück und zahlte die Differenz bar.