Oliver Häfner brauchte bei sich zu Hause in Thalwil ZH zusätzlichen Stauraum. Bei Ikea kaufte er daher den Putzschrank «Veddinge» und fünf «Bestå»-Kommoden. Für die Möbel zahlte der 45-Jährige rund 1900 Franken, hinzu kamen 120 Franken für die Lieferung.
In der Ikea-Filiale in Spreitenbach AG vereinbarte er zudem, dass die Möbel bei ihm zu Hause montiert würden. Ikea beauftragte dafür die Firma Zvero Schreinermontagen GmbH mit Sitz in Killwangen AG.
Einige Wochen später hätten zwei Angestellte der Schreinerei die Möbel während rund zweier Stunden zusammengesetzt, erzählt Häfner. Eine Offerte habe er zuvor nicht erhalten. Er rechnete mit Kosten von einigen Hundert Franken. Als er die Rechnung erhielt, war er perplex: Die Schreinerei forderte für die Montage der Möbel 2469 Franken.
Häfner verlangte von der Schreinerei eine detaillierte Rechnung nach Aufwand und Stundenansatz. Doch er erhielt nur Mahnungen. Der Zürcher beschwerte sich darauf bei Ikea. Dort hiess es, der Schrank «Veddinge» gehöre zu einer Modellreihe, die nicht der hauseigene Montagedienst installiere. Ikea vermittle einen Handwerker. «Preis und Bezahlung sind direkt zwischen Kunde und Dienstleister zu regeln», schreibt Ikea dem K-Tipp.
Rechnung fiel massiv zu hoch aus
Häfner erkundigte sich bei der Rechtsberatung des K-Tipp, ob er die Rechnung zahlen müsse. Die Antwort: Mangels Abmachung über den Preis wird dieser laut Gesetz «nach Massgabe des Wertes der Arbeit festgesetzt». Bei Schreinerarbeiten dienen die Ansätze des Schweizerischen Schreinerverbands als Orientierung. Diese sehen als Richtwert für Montagearbeiten 122 Franken pro Stunde vor.
Bei dieser Vorgabe dürfte die Montagefirma für die Arbeit von zwei Angestellten samt Anfahrt rund 790 Franken verlangen. Zudem berechnet der Verband für Montagefahrzeuge Kosten von Fr. 1.85 pro Kilometer, was in Häfners Fall etwa 110 Franken ergibt. Geschuldet ist somit ein Betrag von total rund 900 Franken.
Die Zvero Schreinermontagen GmbH nahm zum Fall nicht Stellung. Eine detaillierte Rechnung erhielt Häfner bislang nicht. Auf Rat des K-Tipp wird der Kunde diese nun auf 900 Franken kürzen.
So vermeiden Sie überhöhte Handwerkerrechnungen
Kunden sind mit einem schriftlichen Kostenvoranschlag auf der sicheren Seite. Offerten von Handwerkern sind grundsätzlich gratis. Sie dürfen nur dann etwas kosten, wenn dies vorgängig abgemacht wurde.
Tipp: Es empfiehlt sich, ausdrücklich einen verbindlichen pauschalen Kostenvoranschlag zu verlangen. So muss man selbst dann nicht mehr zahlen, wenn der Handwerker seinen Aufwand unterschätzt. Wird nur ein Richtpreis offeriert, dürfen Handwerker einen allfälligen Mehraufwand in Rechnung stellen. Wer keine Pauschale vereinbart, sollte zumindest auf einem Kostendach beharren, das der Handwerker nicht überschreiten darf.