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02.06.2021
In den vergangenen dreissig Jahren hat der K-Tipp zahlreiche Missstände aufgedeckt, oft dank Hinweisen von Lesern. Viele Probleme wurden nach Eingreifen des K-Tipp gelöst. Gleichzeitig übte die Redaktion mit kritischen Artikeln Druck auf Behörden, Gesetzgeber und Organisationen aus – und trug damit zu Verbesserungen bei. Ein paar Beispiele:
Petition für faire Zinsen in der 2. und 3. Säule
«Stopp dem Zinsklau! K-Tipp-Leser wehren sich» (K-Tipp 15/2007)
Im Herbst 2007 startete der K-Tipp eine Petition an den damaligen Bundesrat Pascal Couchepin. Das Ziel: Der für die Pensionskassen geltende Mindestzins sollte auch für die Freizügigkeitskonten und die Säule- 3a-Konten der Banken gelten. Innert hundert Tagen unterschrieben 50 000 Personen. Nach Lancierung der Petition erhöhten verschiedene Banken die Zinsen. Die Politiker jedoch blieben untätig. Noch heute gilt der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz in der Zweiten Säule nicht auch für die Freizügigkeitskonten.
Petition gegen künstliche Farbstoffe
«Schluss mit diesen Farbstoffen!» (K-Tipp 20/2008)
Problematische künstliche Farbstoffe gab es vor 13 Jahren in fast allen Lebensmitteln – von Limonaden, Süssigkeiten bis zu Würsten, Suppen und Fischprodukten. Sie können Allergien und asthmatische Anfälle auslösen. Der K-Tipp lancierte eine Petition an den Bundesrat. 42 000 Leser unterschrieben. Folge: Die Politiker bewegten sich zwar nicht. Aber viele Hersteller setzen heute freiwillig auf natürliche Farbstoffe.
Referendum gegen den Rentenklau
«Ungerechte Rentenkürzung» (K-Tipp 1/2009)
In der Zweiten Säule bestimmt der Umwandlungssatz, wie hoch die Pensionskassenrente ist. Das Parlament wollte diesen Satz vor zwölf Jahren auf Druck der Pensionskassenlobby von damals 7 auf 6,4 Prozent senken. Die Renten der Angestellten für das jahrzehntelang eingezahlte und angesparte Guthaben wären dadurch massiv gekürzt worden. Der K-Tipp ergriff das Referendum, die Gewerkschaft Unia und die SP schlossen sich an. So kamen 200 000 Unterschriften zusammen. Drei Viertel der Stimmenden lehnten die Senkung an der Urne ab. Übrigens: Aktuell liegt der gesetzliche Umwandlungssatz bei 6,8 Prozent – und den Pensionskassen geht es besser denn je («Saldo» 9/2021).
Petition für tiefere Roaming-Gebühren
«14 439 Franken für vier Tage» (K-Tipp 13/2011)
Nach wie vor verlangen Schweizer Telecomfirmen hohe Gebühren für die Benützung des Handys im Ausland (Roaming). Der K-Tipp kritisierte diese Praxis regelmässig und lancierte dann 2011 eine Petition – 56 000 Personen unterschrieben sie. Seitdem sanken die Roaming-Gebühren deutlich: Kostete ein 10-Minuten-Telefonat mit dem Swisscom-Prepaid- Handy in Spanien im Jahr 2006 noch 30 Franken, sind es heute noch Fr. 4.50. EU-Bürger haben es noch viel besser: Seit 2017 sind Roaming-Gebühren in der EU verboten.
Volksinitiative Pro Service public
«Millionensaläre für die Chefs» (K-Tipp 5/2012)
Im März 2012 lancierte der K-Tipp zusammen mit seinen Partnerzeitschriften «Saldo», «Bon à Savoir» und «Spendere Meglio» landesweit das Volksbegehren «Pro Service public». Die Initiative wollte die Grundversorgung in der Schweiz stärken: Bundesbetriebe wie Post, SBB und Swisscom sollten in erster Linie einen guten Service zu bezahlbaren Preisen liefern, statt möglichst hohe Gewinne anzustreben. Und ihre Manager sollten höchstens so viel verdienen wie ein Bundesrat. Alle Parteien lehnten die Initiative ab. In der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 stimmten 33 Prozent für die Volksinitiative – obwohl sämtliche grossen Parteien und Verbände die Nein-Parole fassten und eine massive Kampagne gegen das Volksbegehren führten.
Neben politischen Vorstössen finanziert der K-Tipp regelmässig Musterprozesse. Damit unterstützt er Leser in Gerichtsverfahren, die über den Einzelfall hinaus wichtig sind.
Swiss unterliegt vor Gericht dem K-Tipp
«Ohne Hin kein Zurück» (K-Tipp 1/2007)
Die Airline Swiss zwang Passagiere, trotz gültigem Retourticket ein zweites Mal zu bezahlen. Grund: Die Kunden hatten den Hinflug verfallen lassen. Auch einige andere Airlines erklären Flugticketes für ungültig, wenn die Teilstrecken nicht lückenlos und exakt in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden.
Der K-Tipp schritt ein, unterstützte einen Musterprozess und erhielt vor Zivilgericht Basel-Stadt recht. Die Swiss musste der betroffenen Passagierin mehrere Hundert Franken zurückerstatten.
Retrozessionen gehören den Kunden
«Banken müssen Kunden viel Geld zurückzahlen» (K-Tipp 19/2012)
Die Banken verwalten Vermögen ihrer Kunden und kassieren dafür oft unter der Hand Vergütungen – in der Branche werden sie Kickbacks oder Retrozessionen genannt. Das Bundesgericht entschied bereits 2006, dass dieses Geld den Kunden zusteht. Trotzdem hielten sich die Banken nicht daran.
Erst sechs Jahre später – nach einem K-Tipp-Musterprozess – mussten die Banken ihren Kundinnen und Kunden Hundertausende von Franken zurückzahlen.
Pensionskasse muss Kapital verzinsen
«Bundesgericht stoppt Zinsklau» (K-Tipp 1/2013)
Eine Pensionskasse weigerte sich, das Alterskapital der Angestellten für das Jahr 2009 zu verzinsen. Der Stiftungsrat wollte so 320 000 Franken sparen. Der K-Tipp finanzierte einen Musterprozess bis vor Bundesgericht und bekam schliesslich Recht. Der Kläger erhielt so rückwirkend 8300 Franken, was seine Rente erhöhte.
Dritte Säule darf gezügelt werden
«Dritte Säule: Blockierung des Kontos war unzulässig» (K-Geld 6/2014)
Ein Leser hatte im Jahr 2013 160 000 Franken auf einem 3.-Säule-Konto bei der Credit Suisse. Dort gabs jedoch nur 1,25 Prozent Zins. Darum wollte er das Geld zur WIR-Bank zügeln. Diese bot 1,8 Prozent Zins. Das macht pro Jahr mehrere Hundert Franken Unterschied – mit Zinseszins sind es schnell mehrere Tausend Franken. Doch die CS verweigerte die Überweisung. Begründung: Fünf Jahre vor Erreichen des Pensionsalters sei nur eine definitive Auszahlung, keine Überweisung möglich.
Der vom K-Tipp finanzierte Anwalt reichte beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Klage ein. Die CS krebste daraufhin zurück und überwies das Geld – samt Zinsdifferenz.
Kein Negativzins geschuldet
«Bankkundin erhält 2000 Franken zurück» (K-Tipp 5/2019)
Eine K-Tipp-Leserin wollte ihre Festhypothek bei der Migros-Bank vorzeitig kündigen. Kunden schulden dann meist die Zinsen bis zum regulären Ablauf der Hypothek. Das hätte die Frau 6500 Franken gekostet. Die Bank verlangte wegen angeblicher Negativzinsen aber 8500 Franken.
Die Leserin wandte sich an den K-Tipp. Dieser finanzierte über den Rechtsschutzfonds einen Musterprozess – und erhielt Recht. Das Gericht entschied, dass Banken bei Vorfälligkeitsentschädigungen keine Negativzinsen mehr verlangen dürfen, wenn das im Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Von diesem Entscheid konnten Hunderte von Haus- und Wohnungsbesitzern profitieren.
Viele Verlage bauen ab – der K-Tipp baut auf
Die Tageszeitungen werden immer dünner – während der K-Tipp seine redaktionellen Leistungen stetig ausbaut.
Die Erstausgabe des K-Tipp im Mai 1991 war 16 Seiten dünn. Heute erhalten die Abonnentinnen und Abonnenten jedes Jahr über 900 Seiten, inklusive vier Nummern K-Tipp-Wohnen. Der Preis des Abos erhöhte sich in 30 Jahren von 20 Franken auf aktuell Fr. 43.50. Der Preis pro redaktionelle Seite sank aber in den drei Jahrzehnten um über 10 Prozent.
Gleichzeitig hat der K-Tipp seine Leserservices stetig ausgebaut:
- Ein fünfköpfiges Testteam führt zusammen mit Labors aus verschiedenen Ländern heute jedes Jahr Dutzende von Qualitätstests durch.
- Zehn Juristinnen und Juristen beantworten täglich die rechtlichen Fragen aus der Leserschaft.
- Zusammen mit den Redaktionen von «K-Geld» und «Gesundheitstipp» baute der K-Tipp auch die Geld- und Gesundheitsberatung für die Leserschaft aus. Aus dieser täglichen Praxis entstanden im Laufe der Jahre über 40 Ratgeber zu Geld, Recht und Gesundheit.
Im K-Tipp-Abo inbegriffen ist der Zugang zu allen Services der Internetseite www.ktipp.ch – das ganze Textarchiv, Rechner, Musterbriefe und -verträge sowie Merkblätter zu Dutzenden von Themen. Per Smartphone gibts Apps zur Gesundheit der Lebensmittel (Nutriscore), Zugang zu den Tests und einen Budget-Rechner.
Der jüngste Ausbau betraf den Rechtsschutz: Vor zwei Jahren gründete der Verlag eine eigene Versicherung zur Deckung von Anwalts- und Prozesskosten. Anlass: Seit Einführung der schweizerischen Zivilprozessordnung entstanden neue Hürden für ein gerichtliches Vorgehen im Streitfall. Kläger müssen die voraussichtlichen Gerichtskosten schon vor dem Prozess bezahlen. Das sind schnell mehrere Tausend Franken. Betroffene sind auch meistens auf einen Anwalt angewiesen, da das Prozessieren mit dem neuen Gesetz viel komplizierter ist. Und auch Anwälte verlangen oft einen Vorschuss. Mehr Informationen unter: www.ktipprechtsschutz.ch
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